FRAGEN UND ANTWORTEN

MORTGAGES
Wie viel Ihr neues Eigenheim kosten darf, hängt davon ab, welches Einkommen und welche Eigenmittel Sie haben. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung des maximalen Kaufpreises für Ihr neues Traumobjekt.
Für die Kaufpreisfinanzierung können Sie Ihre Ersparnisse aus Konto- und Depotvermögen inkl. freier Mitarbeiteraktien, Ihre 3. Säule, Ihre Pensionskassen- und/oder Freizügigkeitsvermögen, Erbvorbezüge, Schenkungen, zinslose und nicht rückzahlbare Darlehen einbringen und bei einem Neu- oder Umbau auch Ihre Eigenleistungen in Form von Arbeitsstunden geltend machen.
Gewisse Banken akzeptieren sogar die Verpfändung Ihrer 2. und/oder 3. Säule, damit Ihre dortigen Vermögenswerte mit dem Zinseszinseffekt weiter anwachsen können und Sie durch die höhere Hypothek die höheren Hypothekarzinsen steuerlich abziehen können. Wir helfen Ihnen dabei, die optimale Hypothekenhöhe für Sie zu finden.
Damit Sie Ihr Wohneigentum langfristig geniessen können, ist die Wahl der für Sie richtigen Hypothek sehr wichtig. Die günstigste Variante muss nicht die bestmögliche für Sie sein. Bei der Wahl der Hypothek sollten Sie Ihre Risikobereitschaft, Ihren finanziellen Spielraum, Ihr Interesse an den Finanzmärkten, aber auch das aktuelle Zinsniveau und die Zinsentwicklung berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie optimale Hypothek zu finden.
Eine Amortisation bedeutet, dass Sie einen Teil Ihrer Hypothek regelmässig über einen vordefinierten Zeitraum zurückzahlen. Wir unterscheiden hier zwischen der direkten und indirekten Amortisation. Bei der direkten Amortisation reduzieren Sie Ihre Hypothekensumme laufend, meistens quartalsweise. Somit haben Sie jedes Jahr eine tiefere Zinsbelastung, steuerlich aber weniger Abzugsmöglichkeiten, da die abzugsfähigen Hypothekarzinsen tiefer werden.
Bei der indirekten Amortisation bezahlen Sie die Hypothek nicht wie oben beschrieben direkt zurück, sondern über eine 3. Säule Bank- oder Versicherungslösung. Damit bleibt die Hypothek über einen gewissen Zeitraum gleich hoch und Sie können somit die vollen Hypothekarzinsen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Und das Beste dabei ist, dass Sie den Amortisationsbetrag via 3. Säule vollumfänglich in Ihrer Steuererklärung abziehen können. Mit der Versicherungslösung lässt sich sogar die Absicherung Ihrer Familie kombinieren. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Amortisationslösung.
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Oftmals ist es schon schwierig genug, eine passende Immobilie zu finden, welche die meisten Ihrer Ansprüche abdeckt. Ganz zentral ist es, sein Kaufbudget zu kennen, damit nach dem Finden der geeigneten Immobilie die Finanzierung machbar ist.
Der Umzug in eine andere Ortschaft oder sogar Kanton bringt zudem Veränderungen im Schulwesen, dem Arbeitsweg, den Steuern etc.
Zudem dürfen auch nicht die Notar- und Grundbuchkosten sowie Auszahlungssteuern bei einem Vorbezug von Vorsorgegeldern vergessen werden. Budgetieren Sie auch die Umzugskosten, allfällige Haussanierungen und den Kauf von neuen Möbeln und Vorhängen etc. Wir unterstützen Sie hierbei sehr gerne.
Wir empfehlen, dass Sie sich bereits vor dem Kauf Ihrer Immobilie über die laufenden Kosten informieren. Insbesondere im Stockwerkeigentum können die Nebenkosten durch einen Lift, eine Tiefgarage, ein Schwimmbad oder die Bewirtschaftung der Umgebung höher ausfallen. Auch Liegenschaften im Baurecht weisen mit dem zu leistenden Baurechtszins zusätzliche Kosten auf.
In der Regel kalkulieren die Banken bei Liegenschaften, welche älter als 10 Jahre sind mit Unterhalts- und Nebenkosten von 1% des Immobilienwertes. Bei neueren Liegenschaften, welche jünger als 10 Jahre sind die Erneuerungskosten noch nicht so hoch und die meisten Banken kalkulieren mit 0.70% des Immobilienwertes. Dies hat wiederum einen positiven Einfluss für die Tragbarkeitsberechnung der Banken. Zu den Nebenkosten zählen die Kosten für Wasser, Heizung, Strom, Kehricht oder Hauswartung.
Unterhaltskosten sind Aufwendungen für die Instandhaltung Ihrer Liegenschaft wie kleinere Reparaturen, Pflege der Umgebung etc.
Diese Kosten weichen von Kanton zu Kanton stark ab.
In gewissen Kantonen fällt die Handänderungssteuer an, welche aber meistens erlassen wird, wenn das gekaufte Objekt Ihr Hauptdomizil wird. Zudem sind die Grundbuch- und Notariatsgebühren zu beachten. Diese bezahlen Sie für den Kaufvertrag zum Liegenschaftserwerb, welcher öffentlich beurkundet werden muss sowie den Eintrag im Grundbuch. Zudem fallen auch Gebühren für den Schuldbrief an, welcher als Sicherheit für die Bank dient.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung dieser Kosten weiter.
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Bei einem Immobilienverkauf werden ähnlich wie beim Immobilienkauf verschieden Kosten und Steuern fällig. Beispielsweise für den Notar, die Handänderung, den Eintrag in das Grundbuch und häufig für den neuen Schuldbrief. Die Kosten für den Schuldbrief werden durch den Käufer getragen und die restlichen Notarkosten teilen sich in der Regel die Käufer und Verkäufer. Die Grundstückgewinnsteuer wird durch den Verkäufer bezahlt. Gerne informieren wir Sie ausführlich zu weiteren Details rund um allfällige Verkaufsnebenkosten bei einem Immobilienverkauf.
Die Kosten des Immobilienmaklers werden rechtlich gesehen, vom Verkäufer bezahlt werden, da dieser im Vertragsverhältnis steht. Der Makler arbeitet im Auftrag des Verkäufers und muss das Objekt nach bestem Wissen und Gewissen sowie zum besten Preis verkaufen.
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine sogenannte Sondersteuer, welche anfällt, wenn eine natürliche Person ein Grundstück aus ihrem Privatvermögen verkauft. Die Maklercourtage sowie Notarkosten und allfällige wertvermehrende Investitionen können steuerlich geltend gemacht und bei der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden. Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer ist von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise die Besitzdauer abhängig und je Kanton individuell. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Situation und berechnen die für Sie zu erwartende Grundstückgewinnsteuer.
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Wenn Sie in einen anderen Kanton umziehen, bezahlen Sie die Steuern immer dort, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Dabei ist der Stichtag entscheidend. Falls Sie nun zehn Monate im Kanton Baselland und in der steuergünstigen Gemeinde Binningen gelebt haben und im November in den unter Umständen teureren Kanton Basel-Stadt zügeln, müssen Sie die Steuern für die ganzen zwölf Monate dem Kanton Basel-Stadt bezahlen – nicht nur für zwei Monate. Falls Sie mit dem Umzug bis im Januar warten, sparen Sie viel Geld. Dies gilt allerdings auch im umgekehrten Fall: Wenn Sie zehn Monate in einem Hochsteuerkanton leben und im November in einen Tiefsteuerkanton zügeln, kommen Sie günstig weg – obwohl Sie nur acht Wochen am neuen Ort gewohnt haben.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung kann in der Regel gebührenfrei erstreckt werden. Die Fristerstreckung kann je nach Kanton zwischen 2 und 6 Monat über das ordentliche Abgabedatum kostenlos beantragt werden. Für eine weitergehende Fristerstreckung oder für ein zweites Erstreckungsgesuch werden in der Regel Gebühren erhoben. Eine Fristverlängerung über das Abgabejahr hinaus wird in der Regel nur bei Vorliegen triftiger Gründe bewilligt. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Fristersterstreckungsmöglichkeiten in Ihrem Steuerkanton.
Sie müssen das Ferienhaus in Spanien in Ihrer Steuererklärung deklarieren. Der Wert und die Einkünfte wirken dabei satzbestimmend. Das bedeutet, dass der Steuerwert der Immobilie die Höhe des Steuersatzes für die Vermögenssteuer beeinflusst und die Einkünfte (Mieteinnahmen oder Eigenmietwert minus anrechenbare Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen) die Höhe des Steuersatzes für die entsprechende Einkommenssteuer beeinflussen. Gerne zeigen wir Ihnen die individuellen steuerlichen Auswirklungen detailliert auf.


